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Hollywood an der Leine: Zur Entwicklung der deutschen Filmproduktion nach dem Zweiten Weltkrieg Der erste Film aus den Göttinger Ateliers: "Liebe 47" Heinz Erhardt - das Gesicht der Filmstadt Göttingen Göttinger Filmproduktion 1948-61 Film- und Fernsehproduktion in Göttingen nach Schließung des Atelierbetriebs (ab 1962) NDR-Tatort Göttingen Initiative Drehort Göttingen |
ImpressumFilmbüro Göttingen c/o Sven Schreivogel Textbeiträge: Sven Schreivogel Bildnachweise (alphabetisch):Sammlung Autobahnmeisterei Göttingen Danke an Georg Beume, Dr. Ernst Böhme, Kornelia Boje, Bernd Boland, Raphael Bräsecke, Stefan Helfrich, Dagmar Hesse, Maren Iben, Thomas Klawunn, Thomas Kopietz, Lars Klein, Ekkehard Koch, Timo Lindemann, Michael Petzel, Karl Podworny, Markus Riese, Martin Rohloff, Oliver Schröer, Hans-Peter Schubert, Alexander Siebrecht, Matias Siebrecht, Marcel Stierand, Helmut Weich (alphabetisch, nicht gewertet) Zweck dieses WebprojektesDarstellung der Göttinger Filmgeschichte in Bild und Text Journalistisch-redaktionelle Verantwortung: Urheberschutz und Nutzung: Der Urheber räumt Ihnen ganz konkret das Nutzungsrecht ein, sich eine private Kopie für persönliche Zwecke anzufertigen. Nicht berechtigt sind Sie dagegen, die Materialien zu verändern und/oder weiterzugeben oder gar selbst zu veröffentlichen. Keine Haftung:Die Inhalte dieses Webprojektes wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Aber für die hier dargebotenen Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieser Website oder deren Gebrauch entstehen. Schutzrechtsverletzung:Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwendigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen. |
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